Die Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens – Info zu Privatinsolvenz! Sinn und Zweck eines Insolvenzverfahrens ist es, einen gerechten Ausgleich zwischen dem überschuldeten und zahlungsunfähigen Schuldner einerseits und den Gläubigern andererseits zu finden. Dazu werden die Insolvenzgerichte bemüht, das neue dreijährige Restschuldbefreiungsverfahren soll allen Schuldnerinnen und Schuldnern offenstehen, die ab dem 1. Oktober 2020 beantragt werden!
Name
Quensell
Vorname
Wolf-Peter
Firma
Privatinsolvenz 24/7
Vollständige Anschrift
Karl-Liebknecht-Str. 34
19348 Perleberg
Telefon
+49 3876 302920